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   LSG Bayern, 21.08.2009 - L 16 AS 9/09 NZB   

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https://dejure.org/2009,18250
LSG Bayern, 21.08.2009 - L 16 AS 9/09 NZB (https://dejure.org/2009,18250)
LSG Bayern, Entscheidung vom 21.08.2009 - L 16 AS 9/09 NZB (https://dejure.org/2009,18250)
LSG Bayern, Entscheidung vom 21. August 2009 - L 16 AS 9/09 NZB (https://dejure.org/2009,18250)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de

    Zulassung der Berufung - grundsätzliche Bedeutung - Absenkung des Arbeitslosengeld II - Nichterfüllung von Pflichten aus der Eingliederungsvereinbarung - fehlende Zusicherung der Übernahme von Bewerbungskosten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen eines Zulassungsgrundes i.S.d. § 144 Abs. 2 Sozialgerichtsgesetz (SGG) als einziger Gegenstand einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Berufung im sozialgerichtlichen Verfahren bei der Absenkung von Arbeitslosengeld II wegen Nichterfüllung von Pflichten aus einer Eingliederungsvereinbarung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 23.11.2006 - B 11b AS 1/06 R

    Verfassungsmäßigkeit der Ersetzung der Arbeitslosenhilfe durch das

    Auszug aus LSG Bayern, 21.08.2009 - L 16 AS 9/09
    Das Bundessozialgericht hat in seiner Entscheidung vom 23.11.2006 (Az. B 11b AS 1/06 R) keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegenüber dieser Pauschalierung erhoben und die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit, auch gemäß § 16 SGB II, als zentralen Bestandteil gewertet (vgl. BSG a.a.O RdNr. 47 und 53).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.03.2018 - L 7 AS 415/16
    Insoweit lägen auch unterschiedliche landessozialgerichtliche Entscheidungen vor, in denen teilweise eine konkrete Zusage innerhalb der Eingliederungsvereinbarung verlangt werde (LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 4. April 2012 - L 15 AS 77/12 B ER -) und teilweise die Bindung des Grundsicherungsträgers an die gemäß § 16 SGB II zu treffende Ermessensentscheidung als ausreichend angesehen werde (Bayerisches LSG, Beschluss vom 21. August 2009 - L 16 AS 9/09 NZB).

    Demgegenüber bezieht sich die zitierte Entscheidung des BSG (a.a.O.) - wie im Übrigen auch die vom Beklagten angeführten Beschlüsse des LSG Niedersachsen-Bremen vom 4. April 2012 zum Aktenzeichen L 15 AS 77/12 B ER und des Bayerischen LSG vom 21. August 2009 zum Aktenzeichen L 16 AS 9/09 NZB - gar nicht auf die im Verfahren des Klägers streitige Leistungsabsenkung wegen Nichtaufnahme einer Beschäftigung gemäß § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB II, sondern auf eine streitige Leistungsabsenkung wegen Verstoßes gegen die in einer Eingliederungsleistung vereinbarten Pflichten gemäß § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB II, hier konkret auf die Rechtsfrage der Wirksamkeit einer Eingliederungsvereinbarung und insbesondere auf die Frage, welche Anforderungen an die erforderlichen Regelungen zu individuellen, konkreten und verbindlichen Unterstützungsleistungen, auch zur Übernahme von Bewerbungskosten, für in der Eingliederungsvereinbarung bestimmte individuelle, konkrete und verbindliche Bewerbungsbemühungen zu stellen sind, um eine Nichtigkeit iS des § 58 Abs. 3 SGB X wegen Verstoßes gegen das sog. Koppelungsverbot nach § 58 Abs. 2 Nr. 4 SGB X wegen Vereinbarung einer unzulässigen Gegenleistung iS des § 55 SGB X zu vermeiden.

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